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Altersguthaben in der Pensionskasse: Dein grösstes Finanzvermögen

Altersguthaben in der pensionskasse
Lesedauer 3 Minuten

Beim Wort «Vermögen» denken wir an hohe Einkommen, Unternehmensgewinne, Erbschaften und Immobilien. Für die meisten Menschen wird jedoch das Altersguthaben in der Pensionskasse das grösste Finanzvermögen sein, das sie je haben werden. Doch gemäss Studien1 zählt nur rund die Hälfte der Befragten ihr Pensionskassenguthaben zum eigenen Vermögen, obwohl dieses für viele den Grossteil ihres Ersparten ausmacht.

Du bist älter als 25 Jahre und hast einen Job? Dann stehen die Chancen hoch, dass von dir und von deinem Arbeitgeber Beiträge an eine Pensionskasse bezahlt werden. Die Pensionskasse sucht dein Arbeitgeber aus – nach seinen Kriterien.

Zwischen den Pensionskassen gibt es grosse Leistungsunterschiede. Daher ist es wichtig für dich, zu verstehen, was du hast oder in Zukunft haben wirst. Denn wie zuvor erwähnt: Die Pensionskasse ist für die meisten von uns das grösste Finanzvermögen.

Drei wesentliche Faktoren bestimmen deine Altersrente aus der Pensionskasse

Massgeblich für deine Altersrente aus der 2. Säule sind drei Faktoren. Erstens das Altersguthaben in der Pensionskasse, das du im Lauf der Jahre ansammelst. Zweitens der darauf angewendete Umwandlungssatz. Und drittens dein Pensionierungszeitpunkt.

Altersguthaben in der Pensionskasse

Auf deinem individuellen Konto bei deiner Pensionskasse sammelt sich über die Jahre ein Betrag an, der je nach Pensionskasse Altersguthaben, Sparguthaben, Vorsorgeguthaben oder ähnlich genannt wird. Dieser Betrag setzt sich aus Beiträgen und Zinserträgen zusammen, die deinem Konto gutgeschrieben werden.

Die Höhe des Altersguthabens in der Pensionskasse hängt also davon ab, wie viel du und dein(e) Arbeitgeber insgesamt einzahlen und wie viel deine Pensionskasse darauf als Ertrag erzielt. Dabei ist ausschlaggebend, ob deine Pensionskasse neben obligatorisch versicherten Lohnanteil auch überobligatorisches Leistungen versichert. Denn nur rund 1/7 (15 %) sind ausschliesslich im Obligatorium versichert. Deshalb entfällt auch ein Grossteil des Altersguthabens (61 %) auf das Überobligatorium.1 Doch die meisten Befragten der Fairplay Studie (70 %) denken bei überobligatorischen Guthaben an Leute mit hohem Einkommen – nur 30% sind überzeugt, dass sie auch selbst überobligatorisch versichert sind. Ein Wahrnehmungsfehler, denn viele Arbeitgeber versichern alle Lohnbestandteile über der BVG-Eintrittsschwelle.

Deine Pensionskasse regelt, ob du im Alter dein Guthaben aufs Mal als Kapital oder umgewandelt in eine lebenslange Rente oder als eine Mischung daraus beziehen kannst. Gemäss Gesetz darfst du mindestens ¼ des Altersguthabens als Kapitalleistung beziehen.

Umwandlungssatz

Wenn du eine Rente beziehen möchtest, wird dein Altersguthaben in der Pensionskasse mit dem sogenannten Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umgewandelt und ausgezahlt. Die meisten Pensionskassen verwenden einen einheitlichen Umwandlungssatz für die obligatorischen und überobligatorischen Guthaben.

Nehmen wir an, dieser umhüllende Umwandlungssatz beträgt 5.2 %. Das ist 2025 ein etwa durchschnittlicher Umwandlungssatz über alle Pensionskassen. Das bedeutet, dass du auf 800’000 Franken Altersguthaben in der Pensionskasse eine Rente von 800’000 × 5.2 % = 41’600 Franken pro Jahr erwarten kannst.

Der Umwandlungssatz auf dein Altersguthaben in der Pensionskasse kann somit auch unter dem aktuell geltenden Umwandlungssatz von 6.8 % für das Altersguthaben nach BVG-Obligatorium liegen. Denn den Umwandlungssatz für das überobligatorische Altersguthaben darf deine Pensionskasse festlegen. Das wissen nur sehr wenige, rund ein Drittel der Befragten.1

Pensionierungszeitpunkt

Die Versicherungspflicht endet, wenn du das ordentliche Rentenalter erreichst, dein Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, dein Lohn unter die Versicherungsgrenze von rund 22’000 Franken sinkt oder dein Taggeld-Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung endet.

Der Zeitpunkt für die ordentliche Altersrente (sog. Referenzalter) wird bis 2028 für Männer und Frauen schrittweise angeglichen und einheitlich bei 65 Jahren liegen. Wenn du vorzeitig in den Ruhestand gehen möchtest, kannst du bei den meisten Pensionskassen ab Alter 58 dein Altersguthaben beziehen. Dein Pensionskassenauszug zeigt dir, welche finanziellen Einbussen du bei früherer Pensionierung in Kauf nehmen musst. Falls du den Ruhestand aufschieben möchtest, kannst du bei einigen Pensionskassen bis längstens Alter 70 den Rentenbezug aufschieben.

Was bestimmt also meine Rente? Das sind die Summe der Beiträge, die Erträge darauf, der Umwandlungssatz zum Pensionsalter und der Pensionierungszeitpunkt. Neben der Altersrente aus der beruflichen Vorsorge zahlt dir deine Pensionskasse im Fall der Fälle auch eine Invaliditätsrente. Sie richtet zudem Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen aus oder ein Todesfallkapital, wenn du vor der Rente stirbst.

All diese Prognosen der Pensionskassen beruhen auf Hochrechnungen unter der Annahme, dass sich dein Einkommen nicht ändert. Weder nach oben noch nach unten. Und dass sich auch die Vorschriften zum Umwandlungssatz nicht ändern.

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Zusammenfassung: Altersguthaben in der Pensionskasse

Unser Rentenrechner berechnet das Ruhestandseinkommen für dich und deinen Partner aus AHV, Pensionskasse und 3. Säule. Zunächst bilden wir vereinfacht das BVG-Obligatorium ab. Wir empfehlen, deine Daten mit den Angaben aus deinem Pensionskassenauszug zu vervollständigen, um ein genaueres Bild deines Ruhestandseinkommens zu bekommen.

Anhand dieser Angaben und deiner übrigen Einkommensquellen kannst du dir verschiedene Überlegungen machen. Etwa: Reicht mir dieses erwartete Einkommen im Ruhestand? Ist mir das genug Polster oder muss ich jetzt mehr für später zurücklegen? Reicht es auch noch, wenn ich mich früher pensionieren lassen möchte oder früher aufhören muss zu arbeiten? Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse? Möchte ich einen Teil der Pensionskasse für den Kauf einer Immobilie verwenden?

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  1. Fair-Play-Studie (2024) der Zürich-Versicherung Link ↩︎

Disclaimer

Wir haben für die Erstellung der Inhalte dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Fehler können wir trotzdem nicht ausschliessen und können keine Gewähr für inhaltliche Korrektheit, Aktualität des Inhalts und Vollständigkeit bieten. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Wir bieten keine Anlage- oder Steuerberatung an und empfehlen Steuerfragen in jedem Fall mit einem Steuerexperten und/oder der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung abzuklären. Jegliche Haftung wird abgelehnt.

Last update: 14.12.2025 18:39

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